Schüleraufnahme

Für Mütter und Väter, die in der großen Schulvielfalt nach dem richtigen Lernort für ihr Kind suchen, ist es nicht immer einfach den richtigen Weg zu finden. Wir helfen Ihnen gerne, unsere Schule einmal ganz unverbindlich kennen zu lernen.

Unsere Waldorfschule ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft und steht allen Kindern offen. Sie bietet Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Religion, Herkunft oder dem Einkommen der Eltern einen zum staatlichen Schulsystem alternativen Lern- und Lebensraum in der Freudenstädter Schullandschaft. Sie als Eltern haben zu jeglichem Zeitpunkt der Schullaufbahn ihres schulpflichtigen Kindes das Recht auf freie Schulwahl – auch nach der Anmeldung an einer anderen Schule.

 

Wenn Sie Interesse an einer Aufnahme Ihres Kindes in die Freie Waldorfschule Freudenstadt haben, können Sie Informationsunterlagen über das Kontaktformular oder telefonisch im Schulsekretariat anfordern. Mit Rücksendung des ausgefüllten Interessentenbogens, der den Informationsunterlagen beiliegt, bekunden Sie Ihr Interesse an einer Aufnahme Ihres Kindes.

Zwar ist die Aufnahme in die Freie Waldorfschule Freudenstadt in jeder Klassenstufe möglich, jedoch baut der Waldorflehrplan von Klassenstufe zu Klassenstufe auf. Aus diesem Grund ist die Einschulung bereits in die 1. Klasse wünschenswert.

Wir informieren Sie gerne ausführlich an unseren Infoveranstaltungen, unserem Tag der offenen Tür oder im persönlichen Gespräch über das Schulsekretariat.

Neue erste Klasse

Mit Eingang des ausgefüllten Interessentenbogens nehmen wir Ihr Kind auf die Warteliste. Im Frühjahr des Einschulungsjahres bekommen Sie von uns dann schriftlich einen Termin für die Aufnahmeuntersuchung mitgeteilt. Diese Untersuchung findet unabhängig von der Schuluntersuchung im Gesundheitsamt statt, zu der Sie bitte den Termin wahrnehmen, der Ihnen über Ihre örtliche Grundschule mitgeteilt wird.

Nach der Aufnahmeuntersuchung bekommen Sie möglichst zeitnah die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes in die 1. Klasse mitgeteilt.

Quereinsteiger

Ein Wechsel von einer staatlichen Schule in die Freie Waldorfschule Freudenstadt ist jederzeit möglich, sofern in der betreffenden Klasse ein freier Schulplatz vorhanden ist.

Nach Eingang des Interessentenbogens wird sich der Klassenlehrer der betreffenden Klasse mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Aufnahmegespräch mit Ihnen und Ihrem Kind vereinbaren. In der Regel wird der/die Schüler/in zudem zu einer mehrtägigen Hospitation in der Klasse eingeladen. Danach entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz über die Aufnahme des Kindes in die entsprechende Klasse.

Schulbeitrag

Da der Staat seiner grundgesetzlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Waldorfschulen (noch) nicht in vollem Umfang nachkommt, entsteht eine Finanzierungslücke, die nur durch Eigenbeiträge der Eltern geschlossen werden kann.

Wir möchten, dass Kinder aus kinderreichen Familien und aus Familien mit geringerer Finanzkraft gleichermaßen die Waldorfschule besuchen können. Der monatliche Schulbeitrag ist aus diesem Grund solidarisch nach dem Einkommen gestaffelt. Eltern mit stärkerem Einkommen entrichten einen höheren Beitrag als Eltern mit einem niedrigeren Einkommen. Kann ein Elternhaus den ermittelten Schulbeitrag nicht aufbringen, werden wir über besondere Vereinbarungen eine gemeinsame Lösung finden.

Es gilt der Grundsatz:
Die Waldorfschule steht allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von Nationalität, Religionszugehörigkeit, sozialer Herkunft und Finanzkraft der Eltern.

Der Schulvertrag bildet dann den letzten Schritt des Aufnahmeverfahrens. Es wird erst nach der Aufnahmezusage des Kollegiums geschloss

Das Infoblatt zum Schulkostenbeitrag finden Sie hier.

Die Schulkostenbeitragstabelle für das Schuljahr 23/24 finden Sie hier.

Die Schulkostenbeitragstabelle für das Schuljahr 24/25 finden Sie hier.